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03:40 05.09.2010

Weidmannsheil


20.05.2010 12:47 Alter: 108 Tage

Neuer Vorstand

Rubrik: Verband

Die Wahl des Vorstandes am 21. April 2010 brachte viele neue Persönlichkeiten ins Team des Wiener Landesjagdverbandes - mit dabei auch erstmals drei Frauen.

Hier eine Übersicht des neu gewählten Teams. 

Vorstand/Präsidium:

Landesjägermeister:  KR Günther Sallaberger

1. LJM Stellvertreter:  SR Mag. Johann Schorsch

2. LJM Stellvertreter:  Georg Andrä     "neu"

Vorstandsmitglieder:

FR DI SR Andreas Januskovecz

Ing. Theodor Klais  "neu"

Ausschuss:

Carl Auer Welsbach   "neu"

Ing. Harald Brenner

BJM Stv. Gerhard Hallusch    "neu"

BJM Stv. Ing. Franz Jeitler

Norbert Scheed    "neu"

OFR DI BJM Andreas Schreckeneder

Dr. Gerhard Sonntag

Peter Wolff    "neu"

Ersatz:

Dr. Viktoria Kickinger

BJM Stv. Margit Kopecky    "neu"

BJM Ing. Günther Lauscher

BJM Ing. Thomas Schön     "neu"

BJM Ing. Günther Annerl    "neu"

BJM Ing. Leopold Andrä     "neu"

Michael Göls         "neu"

OFÖ Ing. Hubert Brandstätter

 

Finanz/Kontrollausschuss:

Dr. Rudolf Paleczek

DI Herbert Logar      "neu"

Marukus Neurauter    "neu"

Ersatz:

Johannes Brandner

Mag. Anita Biowski      "neu"

Mag. Josef Oberlerchner     "neu"

 

Ehrenrat: 

TAR Ing. Franz Lauscher "neu"

BJM Stv. Dr. Otto Dorfinger "neu"

Dr. Gerhard Hutter "neu"

Dr. Michael Breitenfeld "neu"

Ersatz:   

ÖR Theodor Nirschl

Josef Windisch

Dr. Eduard Berger

Dr. Peter Kunz

 

Bezirksjägermeister:

Die Geschäftsstellen 3, 5 und 6 wurden neu besetzt:

Geschäftstelle 1: BJM DI Andreas Schreckeneder

Geschäftstelle 2: BJM Mag. Johann Schorsch

Geschäftstelle 3: BJM Ing. Günther Annerl  "neu"

Geschäftsstelle 4:  BJM Ing. Günther Lauscher

Geschäftsstelle 5:  Ing. Leopold Andrä  "neu"

Geschäftsstelle 6: Ing. Thomas Schön  "neu"

Wie wird  der Vorstand gewählt?

Wie wird der Vorstand gewählt wird, ist im Wiener Landesjagdgesetz §61 festgeschrieben:

(2) Der Vorstand und die nicht dem Vorstande angehörenden weiteren Ausschußmitglieder werden von der Vollversammlung aus der Mitte der Verbandsmitglieder gewählt. Die Vollversammlung wird aus Delegierten der Verbandsmitglieder gebildet. Die Anzahl der von jeder Bezirksgeschäftsstelle zu entsendenden Delegierten richtet sich nach dem Stande ihrer Verbandsmitglieder so zwar, daß auf jede Bezirksgeschäftsstelle wenigstens drei und höchstens fünf Delegierte entfallen. Die näheren Bestimmungen über die Festsetzung der Anzahl der aus dem Bereiche jeder Bezirksgeschäftsstelle in die Vollversammlung zu entsendenden Delegierten sowie über die Durchführung der Wahl derselben werden durch die Satzung des Wiener Landesjagdverbandes getroffen. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen nur ordentliche Verbandsmitglieder.