Neuer Vorstand
Rubrik: VerbandDie Wahl des Vorstandes am 21. April 2010 brachte viele neue Persönlichkeiten ins Team des Wiener Landesjagdverbandes - mit dabei auch erstmals drei Frauen.
Hier eine Übersicht des neu gewählten Teams.
Vorstand/Präsidium:
Landesjägermeister: KR Günther Sallaberger
1. LJM Stellvertreter: SR Mag. Johann Schorsch
2. LJM Stellvertreter: Georg Andrä "neu"
Vorstandsmitglieder:
FR DI SR Andreas Januskovecz
Ing. Theodor Klais "neu"
Ausschuss:
Carl Auer Welsbach "neu"
Ing. Harald Brenner
BJM Stv. Gerhard Hallusch "neu"
BJM Stv. Ing. Franz Jeitler
Norbert Scheed "neu"
OFR DI BJM Andreas Schreckeneder
Dr. Gerhard Sonntag
Peter Wolff "neu"
Ersatz:
Dr. Viktoria Kickinger
BJM Stv. Margit Kopecky "neu"
BJM Ing. Günther Lauscher
BJM Ing. Thomas Schön "neu"
BJM Ing. Günther Annerl "neu"
BJM Ing. Leopold Andrä "neu"
Michael Göls "neu"
OFÖ Ing. Hubert Brandstätter
Finanz/Kontrollausschuss:
Dr. Rudolf Paleczek
DI Herbert Logar "neu"
Marukus Neurauter "neu"
Ersatz:
Johannes Brandner
Mag. Anita Biowski "neu"
Mag. Josef Oberlerchner "neu"
Ehrenrat:
TAR Ing. Franz Lauscher "neu"
BJM Stv. Dr. Otto Dorfinger "neu"
Dr. Gerhard Hutter "neu"
Dr. Michael Breitenfeld "neu"
Ersatz:
ÖR Theodor Nirschl
Josef Windisch
Dr. Eduard Berger
Dr. Peter Kunz
Bezirksjägermeister:
Die Geschäftsstellen 3, 5 und 6 wurden neu besetzt:
Geschäftstelle 1: BJM DI Andreas Schreckeneder
Geschäftstelle 2: BJM Mag. Johann Schorsch
Geschäftstelle 3: BJM Ing. Günther Annerl "neu"
Geschäftsstelle 4: BJM Ing. Günther Lauscher
Geschäftsstelle 5: Ing. Leopold Andrä "neu"
Geschäftsstelle 6: Ing. Thomas Schön "neu"
Wie wird der Vorstand gewählt?
Wie wird der Vorstand gewählt wird, ist im Wiener Landesjagdgesetz §61 festgeschrieben:
(2) Der Vorstand und die nicht dem Vorstande angehörenden weiteren Ausschußmitglieder werden von der Vollversammlung aus der Mitte der Verbandsmitglieder gewählt. Die Vollversammlung wird aus Delegierten der Verbandsmitglieder gebildet. Die Anzahl der von jeder Bezirksgeschäftsstelle zu entsendenden Delegierten richtet sich nach dem Stande ihrer Verbandsmitglieder so zwar, daß auf jede Bezirksgeschäftsstelle wenigstens drei und höchstens fünf Delegierte entfallen. Die näheren Bestimmungen über die Festsetzung der Anzahl der aus dem Bereiche jeder Bezirksgeschäftsstelle in die Vollversammlung zu entsendenden Delegierten sowie über die Durchführung der Wahl derselben werden durch die Satzung des Wiener Landesjagdverbandes getroffen. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen nur ordentliche Verbandsmitglieder.
