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02:58 05.09.2010

Weidmannsheil


12.05.2010 06:48 Alter: 116 Tage

Wolf: Rechtliche Situation schwierig

Rubrik: International

Die rechtliche Situation ist in Sachen Wölfe in Deutschland äußerst kompliziert, da sie dem Naturschutzrecht unterliegen und für Jäger tabu sind.

Wolf sorgt für Diskussionen c) patries71, flickr.com

Wolf sorgt für Diskussionen c) patries71, flickr.com

Der Wolf ist ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Deutschland weitgehend abwesend und wandert seit einigen Jahrzehnten verstärkt aus dem Osten ein. In der Lausitz leben derzeit fünf Wolfsrudel, erläuterte Michael Stubbe, emeritierte Professor für Zoologie und Präsident für Wildtier- und Jagdforschung, anhand von aktuellen Daten. Im Jerichower Land, an der Grenze von Sachsen-Anhalt und Brandenburg, bilde sich ebenfalls ein Rudel. Das an sich ist für die Jäger kein Grund zur Beunruhigung.

"Unsere Frage ist: Wann kommt er zu uns?", stellte Dr. Gerd Hübner, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wittenberg, eine entscheidende Frage, mit der sich weitere, ungeklärte verknüpfen.

Wölfe unterliegen Naturschutz

 

"Die rechtliche Situation ist äußerst kompliziert", machte Hübner klar. Der Wolf unterliege dem Naturschutzrecht, ist also für den Jäger tabu. Doch was ist zu tun, wenn etwa ein angefahrener Wolf verletzt am Straßenrand liegt? Eigentlich ist der zuständige Jagdpächter laut Tierschutzgesetz verpflichtet, das Tier von seinem Leid zu erlösen. Doch das darf er in diesem Fall nicht, verwies auch Stubbe auf die Lage. Der Jäger habe den Amtstierarzt sowie den obersten Naturschutz und die Jagdbehörden zu informieren. Diese würden dann entscheiden, was zu tun ist, selbst wenn dies Stunden dauere.

Man könne den Wolf ins Jagdrecht überführen, dann gebe es zumindest für einen solchen Fall eine Hegeverpflichtung, nannte der Vorsitzende eine Möglichkeit. Zudem dürfe derzeit ein offensichtlich krankes Tier nicht geschossen werden. Dabei ist bekannt, dass der Wolf Überträger der Tollwut ist. "Was passiert, wenn solch ein verhaltensgestörtes Tier ein Kind anfällt?", brachte Gerd Hübner ein drastisches Beispiel. Hierfür müsste es Regelungen geben, bevor etwas passiert. "Ich finde es schlimm, dass man einfach festgelegt hat, dass der Wolf streng geschützt ist", brachte Kreisjägermeister Martin Gersch einen weiteren Einwand. Der Wolf stehe schließlich auf keiner roten Liste. Dazu komme, dass die Eigentümer der Jagd damit "völlig überfahren" werden. Mit Auftreten des Wolfes sinke nämlich der Pachtwert.

(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung)