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21:36 08.09.2010

Lebensräume schützen

Gewitterstimmung c) jw creations, flickr.com
Gewitterstimmung c) jw creations, flickr.com
Reh c)  Jan Hüffmeier, www.janhueffmeier.com
Reh c) Jan Hüffmeier, www.janhueffmeier.com
Vogelbeere c) photosforfree.de
Vogelbeere c) photosforfree.de
Wassertropfen c) hans s, flickr. com
Wassertropfen c) hans s, flickr. com

Jagd und Naturschutz

Die Zusammenarbeit zwischen Jagd und Naturschutz ist äußerst wichtig, weil sie in wesentlichen Teilbereichen die gleichen Interessen haben: Die Erhaltung einer intakten Umwelt. Dieses Anliegen lässt sich gemeinsam wesentlich leichter und schneller erreichen als getrennt. Dem Jäger kommt dabei hohe Verantwortung nicht nur dem Wild, sondern gegenüber dem gesamten Lebensraum zu.

Jagdliche Naturschutzmaßnahmen

  • Die JägerInnen haben sich mit größter Sorgfalt für die Erhaltung eines artenreichen, gesunden und an die land- und forstwirtschaftlichen Gegebenheiten angepassten Wildstandes einzusetzen. (Erfüllung des Abschussplanes, Beobachtung des Wildstandes und des Zustandes der Wildtiere -> Vermeidung der Ausbreitung von Tierkrankheiten)

  • Bei Kommassierungen sollte sich der Jäger oder die Jägerin gegen die totale Ausräumung der Landschaft einsetzen.

  • Bei der touristischen Erschließung sollte mit den NutzerInnengruppen (FreizeitnutzerInnen) Regeln und begrenzte Bereiche ausverhandelt werden, um die Ruhezonen des Wildes zu sichern.
  • Geschützte und geschonte Tiere nicht zu erlegen, sollte für jeden Jäger, jede Jägerin eine Selbstverständlichkeit sein. In den jeweiligen Landesjagdgesetzen sind jene Tierarten angeführt, die als jagdbar gelten. Jene die ganzjährig geschont sind, gelten als nicht schussbar. Alle nicht im Jagdgesetz angeführten Tiere sind nicht jagdbar. Sie unterstehen entweder als nicht jagdbar angeführt dem Naturschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

  • Einwirken auf die Forstwirtschaft, um die Erhaltung von bestimmten Lebensräumen (Eulenbäumen, Fuchsbauten, Nistplätzen etc.) zu gewährleisten.

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