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03:54 05.09.2010

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Gnicker (Jagdmesser) c)WLJV
Gnicker (Jagdmesser) c)WLJV
Weidblatt c)WLJV
Weidblatt c)WLJV
Saufeder (Hirschfänger) in Köcher c)WLJV
Saufeder (Hirschfänger) in Köcher c)WLJV

Jagdwaffen

Jagdwaffen sind so alt wie die Jagd selbst. Im Laufe der Geschichte war die Waffentechnik ein wesentlicher Bestandteil der Lebenskultur. Sie war für das Überleben von Völkern entscheidend. Die heutige Jagdwaffen sind hochpräzise Geräte, deren Handhabung und Sicherung vom Gesetzgeber klar geregelt ist.

Einteilung der Jagdwaffen

Man unterscheidet bei Jagdwaffen grundsätzlich:

  • Kalte oder blanke Waffen
  • Handfeuerwaffen

Kalte Waffen

  • Der Gnicker (Jagdmesser) muss eine 10 bis 12 cm lange und im Griff durchgehende Klinge besitzen. Er wird in erster Linie für das Aufbrechen des erlegten Wildes, zum Abschwarten, zum Aus-der-Decke-Schlagen, sowie zum Zerwirken von Schalenwild verwendet. Aber auch für das Abbalgen von Hase, Kaninchen, und Fuchs. Bei Klappmessern muss die Klinge fixierbar sein.

  • Das Weidblatt ist eine Hiebwaffe mit breiter, schwerer Klinge. Sie wird häufig mit dem Standhauer gem
  • Der Standhauer hat eine 25 b is 30 cm lange und rund 5 cm breite Klinge. Eine Seite ist als Scheide ausgebildet, die andere als Säge. Vornehmlich wird er zum Aushauen des Standes herangezogen. Er sollte in der Ausrüstung eines Jägers nicht fehlen.
  • Hirschfänger (Saufeder) haben im heutigen Jagdbetrieb die Bedeutung fast vollständig verloren und dienen vornehmlich der Dekoration.

  • Handfeuerwaffen

    Handfeuerwaffen werden unterteilt in:

    Langfeuerwaffen

    • Büchsen
    • Flinten
    • Kombinierte Waffen

    Kurzfeuerwaffen

    • Revolver
    • Pistolen

    Sicherheit

    Die sichere Verwahrung und der sichere, verantwortungsvolle Umgang mit der Jagdwaffe gehören zu den Befähigung eines Jägers, einer Jägerin genauso dazu wie die Treffsicherheit bei der Schussabgabe. Bei der Beschaffung von Waffen muss auf die Meldepflicht von Schusswaffen Rücksicht genommen werden.

    Waffengesetz

    Das Waffengesetz regelt den Waffenankauf und Waffenverkauf und den Waffenbesitz. Für den Jäger ist wichtig zu wissen, dass mit einer gültigen Jagdkarte, Jagdwaffen besessen werden dürfen und auch geführt werden können. Für Faustfeuerwaffen, die zwar nicht für den Jagdgebrauch aber für den Jagdschutzdienst verwendbar sind, benötigt man zur Führung einen Waffenpass. Mit der Jagdkarte dürfen auch Messer mit feststehender oder fixierbarer Klinge geführt werden.