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Haushund (Canis lupus familaris)
Überfamilie: Hundeartige (Canoidea)
Familie: Hunde (Canidae)
Tribus: Echte Hunde (Canini)
Gattung: Canis
Art: Wolf (Canis lupus)
Unterart: Haushund

- Deutsch Kurzhaar Deutsch Kurzhaar c) Brad Pennock, flickr.com
Warum sind Jagdhunde notwendig?
Aus jagdethischer Sicht: Denn ohne geeigneten Jagdhund kann krankgeschossenes Wild nicht rasch genug oder überhaupt nicht zustande gebracht werden.
Aus jagdbetrieblicher Sicht: Da bei verschiedenen Jagdarten für das Aufsuchen, Finden und Bringen des Wildes Hunde unentbehrlich sind.
Aus jagdwirtschaftlicher Sicht: Ohne die Verwendung von Hunden würden viele Stücke verludern und somit einer zweckvollen Nutzung entzogen werden.
Aus jagdrechtlicher Sicht: Der Gesetzgeber hat in den verschiedenen Bundesländern dem Jagdausübungsberechtigten die Pflicht zur Jagdhundehaltung auferlegt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den oben erwähnten Gründen.
Jagdhunde
Jagdhunde (Canis lupus familaris) sind eine Gruppe von Haushunderassen, die in unterschiedlicher Art und Weise - ihrem Charakter entsprechend - den Jäger/innen hilfreich zur Seite stehen. Die Unterstützung eines Hundes ist besonders nach dem Schuss notwendig, um das erlegte oder angeschossene Tier zu finden. In der Wasserjagd sind Hunde unverzichtbar.
"Jagen ohne Hund ist Schund"
Diese Vorschrift ist wohl auch ein Punkt des Gesetzes, der auch mit der Weidgerechtigkeit im Einklang steht. ?Jagen ohne Hund ist Schund?. Es sollte daher nicht nur der Aufforderung des Gesetzes genüge getan werden. Jeder der die Jagd in größerem Maße betreibt, sollte sich auch eines Jagdhundes bedienen.
Merke: Der Jagausübungsberechtigte ist verpflichtet, in seinem Jagdgebiet für die Haftung so vieler Jagdhunde zu sorgen, als er Jagdaufseher zu bestellen hat. Die Hunde müssen nach Rasse und Gebrauchsfähigkeit zur Verwendung im Jagdgebiet entsprechend den dort herrschenden Kultur- und Wildstandesverhältnissen geeignet sein.
Jagdhunde sind gesetzlich vorgeschrieben
Jagdgesetze schreiben für die Ausübung einer Jagdpacht die Haltung eines brauchbaren Jagdhundes in den meisten Bundesländern vor, die Regelungen unterscheiden sich jedoch zum Teil. Dazu muss der Jagdbehörde der Nachweis einer Brauchbarkeitsprüfung erbracht werden. Liegt kein entsprechender Prüfungsnachweis eines Zuchtvereines im Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) vor, so kann für Jagdhunde jeder Rasse und jeden Alters der Nachweis der Brauchbarkeit der Jagdbehörde erbracht werden.
Bei den Prüfungen der Zuchtvereine werden nur reinrassige Hunde mit Stammbaum-Nachweis zugelassen. Neben bestimmten Sonderprüfungen, die auch rassebedingt sein können, gibt es die Jugendsuche (VJP), danach die Herbstzuchtprüfung (HZP) und als eine Art Meisterprüfung die Verband-Gebrauchsprüfung (VGP).
Der Haushund ist seit der Domifizierung des Wolfes vor rund 14.000 bis 18.000 Jahren eine wesentliche Bereicherung für den Menschen. Heute gibt es rund 400 verschiedene Hunderassen. Bereits früh hat der Mensch die Hunde für die Jagd eingesetzt. (siehe Geschichte der Jagdhunde). Die für die Jagd brauchbaren Hunde werden auch als "Gebrauchshunde" bezeichnet. Sie werden in folgende Gruppen unterteilt.
Jagdhundevereine in Österreich
Ferme Gebrauchshunde
Ferme Gebrauchshunde müssen in allen Fächern der Rasse entsprechenden Gebrauchsgruppen voll abgeführt und geprüft sein. Je nach Hunderasse werden unterschiedliche Verhaltensweisen bei fermen Gebrauchshunden verlangt. Diese Verhaltensweisen werden vom Kynologischer Weltdachverband (FCI) festgelegt. Die Aufgabe der FCI liegt darin, Hunderassen einheitlich zu beschreiben und Zuchtrichtlinien international festzulegen. Die FCI publiziert die Rassebeschreibungen regelmäßig.
Jagdhundeprüfungsvereine
Das Österreichische Jagdhundewesen und die Betreuung der Jagdhundebesitzer bei der Ausbildung ihrer Schützlinge, sowie die Umsetzung der Ziele in der Jagdhundeführung und Ausbildung, wird sowohl von Jagdhundezuchtvereinen, als auch von den Jagdhundeprüfungsvereinen wahrgenommen.
Während bei den Zuchtvereinen die Vereinsarbeit in erster Linie der Erhaltung und Verbesserung der speziellen Eigenschaften der jeweiligen Rasse dient, ist bei den Jagdhundeprüfungsvereinen das Hauptaugenmerk auf die Jagdhundeausbildung und die Organisation von Jagdhundeprüfungen gerichtet.
Die Jagdhundeprüfungsvereine sind in den meisten Fällen offen für alle Jagdhunderassen oder zumindest für alle Vorstehhunderassen.
Österreichische Jagdhunde-Prüfungsvereine
Brigitte Fröschl, 4280 Königswiesen, Schlag 6,
Telefon: 07955/6395
Raimund Lindner, Neubaugasse 12, 2425 Nickelsdorf,
Telefon: 02142/5242
Adolf Hellwagner
Telefon: 077 32/2016
Carmen Pießnegger, Föhrenweg 2, 9313, St. Georgen am Längsee
Telefon: 04213/3382
Ing. Günther Schmirl, Fasangasse 30, 4053 Haid
Telefon: 07229/ 87 590
Alfred Ertl, 2275 Bernhardsthal 108
Telefon: 02557/ 88 34
Andreas Eisl, Vollern 74, 5110 Oberndorf
Telefon: 06272/ 50 76
Rudolf Bachleitner, Moosstrasse 11, 5161 Elixhausen
Telefon: 0662/ 51 670
Josef Koller, GRoßwiesenhart 25, 4774 Marienkirchen
Telefon: 07711/28 59
Dr. Horst Lohr, Schulstraße 16, 8111 Judendorf-Straßengel
Telefon: 03124/ 51 670
August Szabo, Am Höllhammer 4, 8605 Kapfenberg
Telefon: 03862/ 53 853
Franz Lederer, Mariengasse 84, 3464 Hausleiten
Telefon: 02265/424
Gerhard Kraft, C.Baumgartnerstraße 18, 4650
Telefon: 07245/ 21 430
