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Wildtiere

- Bild 1: Damwild c) autofasurer, flickr.com

- Bild 2: Birkhahn c)uli1001, flickr.com

- Bild 3: Feldhase c) gruppiecat, flickr.com

- Bild 4: Fischotter c) rajthesnapper, flicker.com

- Bild 5: Hermelin c) brettocop, flickr.com
Abschlussplan
Jagdbare Tierarten unterliegen in Österreich der Abschussplanung. Nur über behördliche Bewilligung oder Verfügung ist es zulässig, einen Abschuss solcher Wildtiere vorzunehmen. Im Rahmen der Abschussplanung sind die bewilligten oder verfügten Abschüsse auch tatsächlich durchzuführen.
Unterschiedliche Regelungen
Abschussplanung gibt es bei allen Schalenwildarten (ausgenommen Schwarzwild) und bei den Rauhfußhühnern. In manchen Bundesländern ist auch das Murmeltier abschussplanpflichtig. Im Abschussplan ist sowohl das Revier zu beschreiben. Das Standwild ist je nach Wildart, nach Geschlecht nun nach Altersklasse für die Abschussplanung maßgebend. Der geplante Abschuss ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistratisches Bezirksamt) zu beantragen. Der Abschussplan wird sodann von der Bezirksverwaltungsbehörde unter Beiziehung des Jagdrates überprüft und genehmigt. Der Abschussplan ist eine Art Bescheid.
Zwangsabschuss
Der Name kommt davon, dass der Abschuss erzwungen wird. Zwangsabschuss kann auf angeordnet werden, wenn es im Interesse Zwangsabschuss kann auch während der Schonzeit durchgeführt werden, ebenfalls auch in Gebieten, in denen die Jagd ruht. Durchzuführen ist der Zwangsabschlusses prinzipiell durch den Jagdausübungsberechtigten oder durch einen von ihm Ermächtigten. Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann die Behörde von sich aus Organe beauftragen, den Abschuss durchzuführen. Die Kosten hat der Jagdausübungsberechtigte zu tragen. Wildbret und Trophäe gehören dem Jagdausübungsberechtigten.
Höchstabschuss
Dies ist eine behördliche Anordnung im Interesse der Erhaltung eines gesunden und angemessenen Wildstandes, wenn die Gefahr besteht, dass bei übermäßigter Bejagung eine Entwertung der Jagd erfolgt.
Abschusslisten
Für jedes Jagdgebiet ist vom Jagdausübungsberechtigten oder von seinem Jagdaufseher eine Abschussliste zu führen. Einmal jährlich ist diese Abschussliste der Behörde zur Überprüfung der durchgeführten Abschüsse vorzulegen. Die Abschusslisten dienen statistischen Zwecken. Weiters dienen sie auch zur Kontrolle, ob in einem Revier nicht übermäßig viel abgeschossen wird.
Trophäenschau
Anläßlich des Landesjägertages findet in Wien die jährliche Pflichttrophäenschau statt. Die Jagdausübungsberechtigten haben die Trophäe und bei Geweihträgern außerdem den linken Unterkieferast des Schalenwildes bei dieser öffentlichen Trophäenschau vorzulegen.
"Über Anordnung des Vorstandes des Wiener Landesjagdverbandes sind die Jagdausübungsberechtigten weiters verpflichtet, auch die linken Unterkiefer von weiblichem Schalenwild, welches der Abschußplanung unterliegt, sowie von Kälbern, Kitzen und Lämmern auszustellen." (Wiener Landesjagdgesetz)
Fachliche Überprüfung des Abschusses
Im Rahmen einer einmal jährlich stattfindenden Hegeschau (Trophäenschau) werden die durchgeführten Abschüsse überprüft. Der Wiener Landesjagdverband hat dazu eine fachlich befähigte Personen zu bestellen. Sie kennzeichnet die Trophäen im Zuge der Überprüfung dauerhaft, ohne sie zu entwerten. Alle Trophäenträger (Geweih- und Hornträger) sind von den Erleger/innen vorzulegen. Die Abschüsse werden nach Geschlecht und Altersklassen bewertet und mit den Abschußplänen verglichen. Das Ergebnis der Überprüfung der Einhaltung des Abschußplanes ist dem Magistrat vom Wiener Landesjagdverband mitzuteilen.
